Digitale Pflanzenschutzdokumentation: Was ab 2026 wirklich gilt
Seit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 wurde viel über die digitale Dokumentationspflicht im Pflanzenschutz gesprochen – oft ohne greifbare Schritte für die Umsetzung in Deutschland. Dieser Beitrag ordnet das Thema ein: Was gilt rechtlich (nach aktuellem Stand), was musst du erfassen – und wie setzt du es pragmatisch um.
Kurzfassung
- Ab 1. Januar 2026 sind elektronische, maschinenlesbare Aufzeichnungen Pflicht.
- Erlaubte Formate: CSV, XML, JSON (PDF/Handschrift genügen künftig nicht).
- 30-Tage-Regel: Spätestens 30 Tage nach der Anwendung müssen die Daten elektronisch vorliegen.
- Das JKI arbeitet an einer einheitlichen Syntax (Datenschema) für die digitalen Berichte – also an Spaltennamen, Feldbezeichnungen und deren Reihenfolge. Farmable bildet die Pflichtangaben ab und stellt den konformen Bericht bereit, sobald diese Struktur offiziell veröffentlicht ist..
Rechtlicher Rahmen – kurz und klar
- EU-Ebene: Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 verlangt ab 01.01.2026 elektronische, maschinenlesbare Aufzeichnungen inklusive 30-Tage-Frist.
- Deutschland: § 11 Pflanzenschutzgesetz wird daran angepasst; der Regierungsentwurf ist im parlamentarischen Verfahren. Die Neuregelung soll ab dem 1. Januar 2026 gelten. Damit wird die EU-Vorgabe im nationalen Recht verankert und präzisiert.
Was bedeutet „maschinenlesbar“?
„Maschinenlesbar“ heißt: Die Daten liegen strukturiert vor und können von Software/Behörden automatisch verarbeitet werden.
Nach aktuellem Stand nennt das JKI CSV, XML und JSON als geeignete Exportformate; die verbindliche Struktur (Datenschema) veröffentlicht das JKI separat.
Wichtig: Handschriftliche Notizen oder reine PDFs sind ab 2026 nicht mehr ausreichend.
Pflichtangaben ab 2026
Diese Angaben werden künftig gefordert (JKI-Basis, nach aktuellem Stand):
- Produktname und Zulassungsnummer – in Farmable aus der BVL-Datenbank
- Datum der Anwendung
- Uhrzeit (Startzeitpunkt) – nur, wenn die Mittelauflagen das verlangen (v. a. Nützlings-/Bienengefährdung)
- Aufwandmenge
- Dosierung – falls vorgeschrieben
- Behandelte Fläche (mit geeigneter Georeferenz/Feld-ID)
- Kultur
- BBCH-Stadium – nur, wenn das Mittel BBCH-abhängige Auflagen enthält
- Anwender (sachkundige Person) – ausführender Mitarbeiter
Das JKI hat die Inhalte als offizielle Excel-Vorlage veröffentlicht. Nach aktuellem Stand sind dies die ab 2026 geltenden Inhalte. Die einheitliche Berichtsstruktur (Spaltentitel, Reihenfolge etc.) soll ab November finalisiert werden.
Fristen und Formate – so bleibst du konform
- Spätestens 30 Tage nach der Anwendung müssen die Aufzeichnungen elektronisch/maschinenlesbar vorliegen.
- Formate: CSV, XML, JSON.
Wenn du mit Excel arbeitest: Das geht weiterhin als Arbeitsgrundlage, sofern alle Pflichtfelder vollständig sind und du die Daten in ein zulässiges Format (CSV/XML/JSON) überführst. Eine reine XLSX-Ablage oder PDF ist nicht ausreichend.
Wie Farmable das praktisch löst
- Du dokumentierst in Echtzeit oder spätestens innerhalb von 30 Tagen wie gewohnt.
- Bei Kontrollen erzeugst du den konformen Bericht direkt aus Farmable.
- Wir ergänzen die derzeitige Exportfunktion um eine eigene Option für den gesetzlichen Bericht, sobald das JKI das offizielle Datenschema veröffentlicht.
- Alle strukturiert erfassten Daten fließen automatisch in den Bericht ein – ohne dass du dich um Dateiformate kümmern musst.
- BBCH wird über die vom JKI geplante Schnittstelle eingebunden; wir integrieren sie, sobald sie verfügbar ist (Ziel: vor Januar 2026).
JKI-Austausch und Zeitplan
Wir stehen mit dem Julius Kühn-Institut (JKI) im engen, regelmäßigen Austausch und setzen die Punkte schrittweise um:
- Einheitliches Datenschema: vom JKI ab November angekündigt; wir binden es direkt ein, damit der Export den Vorgaben entspricht.
- BBCH-Integration: JKI-Schnittstelle in Vorbereitung (Ziel: vor 01/2026); Farmable integriert diese, sodass BBCH – wo gefordert – automatisch abgedeckt ist.
Pflicht erfüllen und gleichzeitig Mehrwert schaffen
Die neue Formpflicht betrifft alle Betriebe. Sie kann aber auch ein Anlass sein, Arbeitsabläufe zu verbessern.
In Farmable werden Pflanzenschutzmaßnahmen so erfasst, dass alle erforderlichen Angaben vollständig vorliegen. Gleichzeitig kannst du Aufträge an Mitarbeiter zuweisen und Fortschritt sowie Status der zugewiesenen Arbeiten verfolgen – von der erfassten Ernte (Fläche, Qualität, Gewicht) bis zur Pflanzenschutzmaßnahme mit automatischem Tankmix-Kalkulator und Spurverfolgung, sodass du genau siehst, wo bereits gespritzt wurde. Schädlingsmonitoring und alles, was du bisher mit einzelnen Bildern und Notizen erfasst, hältst du in Farmable mit Zeitstempel fest und ordnest es direkt der Fläche zu.
So erfüllst du die gesetzliche Pflicht und verbesserst zugleich deine Abläufe – mit mehr Überblick, weniger Nacharbeit und klaren Zuständigkeiten.
Fazit
Ab 1. Januar 2026 sind elektronische, maschinenlesbare Aufzeichnungen Pflicht. Wenn du deine Maßnahmen in Farmable in Echtzeit oder spätestens innerhalb von 30 Tagen nach der Anwendung erfasst, liegen die Daten fristgerecht digital vor. Den konformen Bericht stellen wir bereit, sobald das JKI-Datenschema offiziell ist. Über Änderungen informieren wir in neuen Blogartikeln.
Laufende Aktualisierung und Newsletter
Wir halten dich mit neuen Blogartikeln über die nächsten Schritte der digitalen Dokumentation auf dem Laufenden – von der Rechtslage über JKI-Themen bis zur praktischen Umsetzung.
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FAQ – Fragen und Antworten
Nein. Die Startzeit ist nur notwendig, wenn es die Anwendungsbestimmungen des Mittels verlangen.
Nein. Gefordert sind maschinenlesbare Formate: CSV, XML oder JSON.
Nein. Erfasse deine Maßnahmen in Farmable. Das Exportformat stellt Farmable automatisch bereit, sobald das JKI-Datenschema offiziell vorliegt.
Nein. BBCH ist nur zu dokumentieren, wenn das verwendete Mittel BBCH-abhängige Auflagen hat.
Entscheidend ist, dass deine Daten spätestens nach 30 Tagen digital vorliegen. Einen Monats-Export musst du nicht zwingend erstellen; den Bericht erzeugst du bei Bedarf/Kontrolle.